Richten und Rechten

Urteilen ist kein Teilen, sondern ein Erteilen, ein Richten, gegebenenfalls Verurteilen, ausgehend vom Richterspruch. Es ist auch ein Rechten und Rechthabenwollen, ausgehend von nicht immer eingestandenen Wertschätzungen, nicht immer eingestandenen Vorurteilen.